Testamentsvollstreckung
Nicht einmal 1/3 der Bundesbürger hat für eine letztwillige Verfügung (Testament) gesorgt.
Falls doch, sind dabei die meisten letztwilligen Verfügungen zudem:
- Unklar, oder widersprüchlich
- Unvernünftig, oder gar unwirksam
- Zeitlich überholt
Warum Testieren?
- Vermeidung von Streit
- Vermeidung von Vermögensverlusten
- Vermeidung von zu hohen Steuerlasten
- Vermeidung von Miterbenproblemen
Warum einen Testamentsvollstrecker bestimmen?
- Ausführung der Erblasseranordnungen über dessen Tod hinaus
- Durchsetzung des letzten Willens gegenüber Erben und den übrigen Beteiligten
- Vermeidung der o.g. Probleme
Manfred Gatz ist
Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V.
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)