HERPERTZ & GATZ

Ihre Steuerberater in Düren

Testamentsvollstreckung

Nicht einmal 1/3 der Bundesbürger hat für eine letztwillige Verfügung (Testament) gesorgt.

Falls doch, sind dabei die meisten letztwilligen Verfügungen zudem:

  • Unklar, oder widersprüchlich
  • Unvernünftig, oder gar unwirksam
  • Zeitlich überholt

Warum Testieren?

  • Vermeidung von Streit
  • Vermeidung von Vermögensverlusten
  • Vermeidung von zu hohen Steuerlasten
  • Vermeidung von Miterbenproblemen

Warum einen Testamentsvollstrecker bestimmen?

  • Ausführung der Erblasseranordnungen über dessen Tod hinaus
  • Durchsetzung des letzten Willens gegenüber Erben und den übrigen Beteiligten
  • Vermeidung der o.g. Probleme


Manfred Gatz ist

Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V.

Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)


https://www.agt-ev.de/

AGT I
AGT I
AGT II
AGT II
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